Kurz erläutert: Bausparförderung

Welche Arten der Bausparförderung gibt es?

Der Staat unterstützt Bausparer unter bestimmten Bedingungen mit der Bausparförderung, um den Wohnungsbau zu stärken. Das Fünfte Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (Vermögensbildungsgesetz) dient als Grundlage für die Unterstützung.

Es gibt 2 verschiedene Förderungen:

Wohnungsbauprämie: Sparer erhalten 10 Prozent der eingezahlten Bausparbeiträge als Prämie. Die Förderung ist begrenzt auf 70 Euro für Singles und 140 Euro für Verheiratete. Der Staat unterstützt bei Alleinstehenden eine maximale Sparleistung von 700 Euro pro Jahr, bei Ehegatten 1.400 Euro pro Jahr.

Arbeitnehmer-Sparzulage: Viele Arbeitnehmer erhalten vom Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zur Unterstützung der Vermögensbildung. Der Maximalbetrag liegt bei 40 Euro, wobei eine freiwillige Aufstockung möglich ist, wenn der Arbeitgeber weniger zahlt. Wer die VL in einem Bausparvertrag anlegt, erhält eine Arbeitnehmer-Sparzulage von 9 Prozent. Ausgehend von einem Höchstbetrag von 470 Euro jährlich beträgt die Zulage maximal 43 Euro pro Jahr, bei Eheleuten 86 Euro pro Jahr.

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Was sind die Voraussetzungen für die Bausparförderung?

Für die Bausparförderung gelten bestimmte Grenzen beim zu versteuernden Einkommen:

FörderartAlleinstehendeVerheiratete
Wohnungsbauprämie35.000 €70.000 €
Arbeitnehmer-Sparzulage17.900 €35.800 €

Zudem gelten weitere Voraussetzungen für die Wohnungsbauprämie:

  • Mindestalter von 16 Jahren
  • Ständiger Wohnsitz in Deutschland
  • Mindestsparbetrag von 50 € jährlich
  • Verwendung des Bausparvertrags für wohnwirtschaftliche Zwecke

Die wohnwirtschaftliche Verwendung ist entscheidend für den Erhalt der Wohnungsbauprämie, die Mittel müssen also für den Kauf oder den Bau einer Immobilie, eine Sanierung oder eine Modernisierung verwendet werden.

Eine Ausnahme gibt es für Sparer unter 25 Jahren. Wer den Vertrag vor Vollendung des 25. Lebensjahrs abschließt, darf über das angesparte Guthaben frei verfügen und erhält die Bausparförderung dennoch.

Für die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen und die Förderung durch die Arbeitnehmer-Sparzulage gilt eine Mindestvertragslaufzeit von 7 Jahren.

Bausparen Förderung: Wie erfolgt die Beantragung?

Die Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen Bausparer mit der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt. Dazu ist eine Bescheinigung der Bausparkasse über die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen erforderlich. In der Regel erhalten Sparer dieses Dokument automatisch, inzwischen wird die Vermögensbildungsbescheinigung elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Es ist möglich, die Arbeitnehmer-Sparzulage bis zu 4 Jahre nachträglich zu beantragen.

Auch wenn eine Sperrfrist von 7 Jahren gilt, muss die Zulage jedes Jahr beantragt werden. Die Bausparförderung wird erst nach Ablauf der 7 Jahre auf dem entsprechenden Bausparkonto gutgeschrieben.

Für die Beantragung der Wohnungsbauprämie erhalten Sparer von ihrer Bausparkasse jährlich einen Antrag für die Förderung. Dieser Antrag muss ausgefüllt und unterschrieben zurückgeschickt werden. Bausparer können die Förderung auch rückwirkend beantragen: bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres, das auf das Sparjahr folgt.

Die Auszahlung der Bausparförderung erfolgt auf das entsprechende Bausparkonto. Wird der wohnwirtschaftliche Nachweis nicht erbracht, ist die Prämie zurückzuzahlen.

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