Mehrere Wohnhäuser, manchmal besteht bei Immobilien ein Vorkaufsrecht

Wer hat ein Vorkaufsrecht?

Wer eine Immobilie oder ein Grundstück verkaufen möchte, muss bestehende Vorkaufsrechte beachten. Dabei handelt es sich um das Recht, eine Sache zu erwerben, bevor ein Dritter sie kaufen kann. Meist spielen Vorkaufsrechte im Zusammenhang mit Grundstücken und Eigentumswohnungen eine Rolle.

Gesetzliche Vorkaufsrechte bestehen zum Beispiel für Mieter oder die Gemeinde. Durch ein Rechtsgeschäft eingeräumte Vorkaufsrechte können etwa von Nachbarn erworben werden, die ihr Grundstück erweitern möchten. In diesem Artikel erfahren Sie, wer sonst noch ein Vorkaufsrecht besitzen kann, wie es eingeräumt wird und was bei der Ausübung zu beachten ist.

Definition Vorkaufsrecht

Das Vorkaufsrecht ist das Recht, eine Sache zu erwerben, für die zuvor ein wirksamer Kaufvertrag zwischen dem Eigentümer und einem Dritten geschlossenen wurde. Der Verkäufer ist dann verpflichtet, die zu verkaufende Sache an den Inhaber des Vorkaufsrechts zu verkaufen, sofern dieser nicht verzichtet, und nicht an den im Kaufvertrag genannten Käufer.

Das Vorkaufsrecht betrifft somit 3 Parteien:

  • Verkäufer, also Eigentümer einer Sache = Vorkaufsverpflichteter
  • Inhaber des Vorkaufsrechts = Vorkaufsberechtigter
  • Ursprünglicher Käufer laut Kaufvertrag = Dritter

Generell gilt: Damit das Vorkaufsrecht ausgeübt werden kann, muss zunächst ein wirksamer Kaufvertrag zwischen dem Vorkaufsverpflichteten und einem Dritten bestehen. Um zu vermeiden, dass der Vorkaufsverpflichtete die Sache zweimal schuldet, vereinbart er im Kaufvertrag ein Rücktrittsrecht, das ihn dazu berechtigt, vom geschlossenen Kaufvertrag mit dem Dritten zurückzutreten, falls ein Vorkaufsberechtigter sein Vorkaufsrecht geltend macht. Der Berechtigte tritt nicht in den bereits geschlossenen Kaufvertrag ein, sondern schließt mit dem Verkäufer einen eigenen Kaufvertrag.

Das Vorkaufsrecht, das selten auch Vorverkaufsrecht genannt wird, ist in den Paragrafen 463 und folgende im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.

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Unterschiedliche Arten des Vorkaufsrechts

Man unterscheidet beim Vorkaufsrecht 3 Arten. Während das schuldrechtliche und das dingliche Vorkaufsrecht durch eine Vereinbarung entstehen, besteht das gesetzliche Vorkaufsrecht, sobald die nötigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Schuldrechtliches Vorkaufsrecht

Das schuldrechtliche Vorkaufsrecht betrifft ausschließlich den Vorkaufsverpflichteten und den Vorkaufsberechtigten. Dies bedeutet, dass ein Dritter auch dann rechtmäßiger Eigentümer der betreffenden Sache werden kann, wenn der Verkäufer sie verkauft, ohne dem Vorkaufsberechtigten die Möglichkeit einzuräumen, von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen.

Obwohl der Vorkaufsberechtigte übergangen wurde, ist die Eigentumsübertragung rechtswirksam und das Geschäft kann nicht einfach rückgängig gemacht werden. Sollte dies geschehen, steht dem Berechtigten ein Schadensersatzanspruch gegenüber dem Vorkaufsverpflichteten zu.

Das schuldrechtliche Vorkaufsrecht kann für bewegliche Dinge wie Autos, aber auch für unbewegliche Dinge wie Grundstücke vereinbart werden. Es entsteht durch Vereinbarung zwischen dem Eigentümer und dem Vorkaufsberechtigten.

Dingliches Vorkaufsrecht

Das dingliche Vorkaufsrecht besteht nur im Zusammenhang mit Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten. Es entsteht durch Einigung sowie Eintragung ins Grundbuch und lastet somit auf der Sache selbst. Aus diesem Grund kann beim dinglichen Vorkaufsrecht kein Dritter rechtmäßiger Eigentümer der Sache werden, sofern nicht der Vorkaufsberechtigte auf die Ausübung des Rechts verzichtet hat.

Der Vorkaufsberechtigte kann das Grundstück zu dem Preis und den weiteren Bedingungen kaufen, die in dem ursprünglich geschlossenen Vertrag zwischen Verkäufer und Drittem vereinbart wurden.

Ein dingliches Vorkaufsrecht wird oft genutzt, um ein schuldrechtliches Vorkaufsrecht abzusichern. Der Vorkaufsberechtigte ist dabei eine bestimmte Person, beispielsweise der aktuelle Eigentümer eines Grundstücks. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn ein Nachbargrundstück erweitert werden soll.

Gesetzliches Vorkaufsrecht

Im Gegensatz zu einem schuldrechtlichen oder dinglichen Vorkaufsrecht muss ein gesetzliches Vorkaufsrecht nicht erst vereinbart werden und ist auch nicht im Grundbuch eingetragen. Es besteht, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Vorkaufsrecht Mieter

Wenn eine Wohnung verkauft werden soll, hat der Mieter ein gesetzliches Vorkaufsrecht. Das bedeutet, dass er die Wohnung zu denselben Konditionen erwerben kann, zu denen der Verkäufer sie an einen Dritten verkaufen würde. Der Mieter profitiert von diesem Recht, da er es auf diese Weise selbst in der Hand hat, ob er die Ungewissheit im Zusammenhang mit einem neuen Vermieter tragen möchte. Immerhin können Mietsteigerungen oder unter bestimmten Umständen sogar die Kündigung Folge eines Vermieterwechsels sein.

Durch Ausübung des Vorkaufsrechts wird der aktuelle Mieter selbst zum Eigentümer und kann selbst über die Belange der Wohnung entscheiden. Dazu muss er sein Vorkaufsrecht innerhalb einer Frist von 2 Monaten ausüben. Sollte dem Mieter kein Vorkaufsrecht eingeräumt werden, so steht ihm ein Schadensersatzanspruch zu.

Vorkaufsrecht Gemeinde

In bestimmten Fällen hat die Gemeinde ein gesetzliches Vorkaufsrecht, um damit die Bauleitplanung zu sichern. Bei der Bauleitplanung handelt es sich um das wichtigste Werkzeug, um die städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde zu planen und entsprechend umzusetzen.

Um herauszufinden, ob ein solches Vorkaufsrecht besteht, wird der Notar nach der Beurkundung eine Vorkaufsrechtsanfrage bei der Gemeinde durchführen. Nur wenn die Gemeinde durch ein sogenanntes Negativattest bestätigt, dass sie kein Vorkaufsrecht besitzt oder darauf verzichtet, kann die Auflassung erfolgen.

Die Frist, in der das Vorkaufsrecht ausgeübt werden muss, beträgt 2 Monate.

Vorkaufsrecht Miterben

Wenn eine Erbengemeinschaft Eigentümer einer Immobilie ist und einer der Miterben seinen Anteil verkaufen möchte, so haben die anderen Miterben ein Vorkaufsrecht. Auf diese Weise erhalten die Miterben die Möglichkeit, die Immobilie im Kreise der Erben zu halten.

Auch hier beträgt die Ausübungsfrist 2 Monate.

Weitere gesetzliche Vorkaufsrechte

Es bestehen diverse weitere Vorkaufsrechte, die je nach Bundesland unterschiedlich sind. So hat in Niedersachsen die öffentliche Hand ein Vorkaufsrecht an Grundstücken, die ganz oder teilweise in einem Naturschutzgebiet liegen.

Auch in diversen Denkmalschutzgesetzen und Seilbahngesetzen sind Vorkaufsrechte auf landesrechtlicher Ebene verankert.

Fazit: Vom Vorkaufsrecht profitieren vor allem Gemeinden, Mieter und Erben

Ein Vorkaufsrecht ist für jeden sinnvoll, der sich heute schon eine bestimmte Immobilie sichern möchte, auch wenn sie noch nicht zum Verkauf steht. Denn der Inhaber eines solchen Rechts kann die Immobilie erwerben, sobald sie verkauft werden soll. Um dann jedoch auf keinen Fall übergangen zu werden, ist ein dingliches Vorkaufsrecht samt Eintragung ins Grundbuch notwendig.

Gesetzliche Vorkaufsrechte bestehen auch ohne Vereinbarung oder Eintragung.

Auf diese Weise können Mieter die Wohnung, in der sie wohnen, selbst kaufen, bevor sie an einen Dritten übergeht, Erben können Familienbesitz sichern und für Gemeinden ist gewährleistet, dass die städtebauliche Entwicklung zielgerichtet und sinnvoll verlaufen kann.

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Bildnachweis: tokar / Shutterstock.com

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